Bessere Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen

Ab Januar 2009 sind Handwerkerrechnungen für Renovierungen, Modernisierungen und
Erhaltungsmaßnahmen mit einem höheren Betrag von der Steuer absetzbar. Der Betrag steigt von Euro 3.000,00 auf Euro 6.000,--. Davon sind maximal 20 % absetzbar. Somit verdoppelt sich der absetzbare Betrag von Euro 600,00 auf Euro 1.200,00.

Auch wer haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen hat, bekommt dafür Steuerermäßigungen. Die Höchstgrenze wurde hierbei einheitlich auf Euro 4.000,00 pro Jahr ausgeweitet. Absetzbar sind 20 % der Aufwendungen.
Also maximal Euro 800,00 pro Jahr. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei
Geringfügigen Beschäftigungen gibt es höchstens Euro 510,00 Steuerermäßigung.

Berlin, 25.01.2009 . Erwin Blank

   
     
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© by Erwin Blank, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater