| Bessere
Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen
Ab Januar 2009 sind Handwerkerrechnungen für Renovierungen,
Modernisierungen und
Erhaltungsmaßnahmen mit einem höheren Betrag von der
Steuer absetzbar. Der Betrag steigt von Euro 3.000,00 auf Euro 6.000,--.
Davon sind maximal 20 % absetzbar. Somit verdoppelt sich der absetzbare
Betrag von Euro 600,00 auf Euro 1.200,00.
Auch wer haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen
wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen hat, bekommt dafür
Steuerermäßigungen. Die Höchstgrenze wurde hierbei
einheitlich auf Euro 4.000,00 pro Jahr ausgeweitet. Absetzbar sind
20 % der Aufwendungen.
Also maximal Euro 800,00 pro Jahr. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
bei
Geringfügigen Beschäftigungen gibt es höchstens Euro
510,00 Steuerermäßigung.
Berlin, 25.01.2009 . Erwin Blank
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